Neue Infos zu WOHNSCHIRM für Miete und Energie

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Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir wollten Sie kurz darüber informieren, dass es beim Wohnschirm Miete und Wohnschirm Energie zu einigen Änderungen gekommen ist.

 

Beim Wohnschirm Bund ist es weiterhin so, dass es keine Einkommensgrenzen gibt und der Antrag einmal im Leben gestellt werden kann. Der Wohnschirm Kärnten ist für die Sozialhilfebezieher*innen im Bundesland Kärnten zuständig. Der Antrag ist auch hier nur einmal im Leben zu stellen. Es besteht beim Wohnschirm (Bund und Land Kärnten) prinzipiell die Möglichkeit, dass ein offener Mietzinsrückstand übernommen wird (mitsamt Anwalts- und Gerichtskosten) oder ein Wohnungswechsel beantragt werden kann (Pauschal 2.500€ für die antragstellende Person und jeweils +500€ für jede weitere Person, die im Haushalt gemeldet ist). Voraussetzung für den Wohnungswechsel ist, dass die Person noch in der alten Wohnung gemeldet ist und einen Mietzinsrückstand aufweist und sie bereits eine fixe Zusage einer neuen Wohnung hat. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem mitgeschickten Folder!

 

 

Beim Wohnschirm Energie wurden mit 26.02.2024 die Einkommensgrenzen angepasst und die Energiepauschale fällt weg.

 

Das heißt für Sie zusammengefasst:

 

Beantragt werden können ab 26.2.2024 nur mehr:

 

  • Rückstände bei Energieanbietern, bei Personen die sich unter den Einkommensgrenzen befinden (die Einkommensgrenzen zum Wohnschirm Energie finden Sie im Anhang und ebenso die höchstmögliche Summe, welche an Rückstand jeweils übernommen werden kann!)
  • Pauschalen gibt es nicht mehr!

 

 

Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden und wir werden uns bemühen Sie gut zu beantworten!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anna-Maria Kogler, BA

Wohnungssicherung

Volkshilfe Kärnten

 

Platzgasse 18

9020 Klagenfurt

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