Wasser & Kanal



Trinkwasseruntersuchung

Laut der Trinkwasser-Informationsverordnung hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Abnehmer regelmäßig über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. (Bildquellenangabe: Günter Havlena / pixelio.de)

Am 03.06.2024 wurden die laut Trinkwasserverordnung gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Trinkwasserproben der Gemeindewasserversorgungsanlage St. Margareten entnommen und von der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten bakteriologisch bzw. eine Wasserprobe auch chemisch-bakteriologisch auf Genusstauglichkeit untersucht.

Laut amlichen Untersuchungszeugnissen der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten vom 11.06.2024, eingelangt am Gemeindeamt St. Margareten am 14.06.2024 entsprechen alle Wasserproben im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung, BGBl II 304/2001 idgF.

 


Kanalisationsanlage St. Margareten im Rosental

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Die Höhe der Kanalanschlussbeiträge und Kanalbenützungsgebühren finden Sie auf der Amtstafel unter Gebühren, Abgaben & Tarife