st-margareten-rosental

Wohnen

Da die Gemeinde St. Margareten im Rosental ein Vorschlagerecht für die gegenständlichen Wohnungen hat, richten Sie bitte Wohnungsansuchen an die Gemeinde.

Wohnungsansuchen

Sie haben aber auch die Möglichkeit sich mit diesem ONLINE Formular - Ansuchen um Zuweisung einer Wohnung für die Wohnung zu bewerben.

Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Voraussetzungen für die Anmietung einer geförderten Wohnung, die Sie nachfolgend als pdf. Dokument herunterladen können. Die darin angeführten Unterlagen sind unbedingt dem Wohnungsansuchen beizulegen. Weiters können Sie auch eine Datenschutzinformation für Wohnungsinteressenten, Mieter und Eigentümer herunterladen.

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