Streunerkatzen - Kastration Information
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derzeit leider keine Chips mehr vorhanden
Vorgangsweise bei Streunerkatzen:
Bitte kommen Sie ins Gemeindeamt und holen sie sich den Chip und das Informationsblatt und den Leistungsnachweis für den Tierarzt ab.
Wichtige Informationen für die Hilfsperson:
- Dieser Streuner-Kastrationsschein/Leistungsnachweis gilt nur für die Kastration verwilderter Streunerkatzen und nur, wenn keine Aussicht auf eine permanente Übernahme durch einen Tierhalter besteht.
- Im Zuge der Kastration wird das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Das Tier wird zukünftig auf ANIMAL DATA für alle öffentlich einsehbar als kastrierte Streunerkatze aufscheinen.
- Der von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Chip ist wertvoll und ist gewissenhaft aufzubewahren und verlässlich dem Tierarzt/der Tierärztin VOR der Kastration, gemeinsam mit dem Kastrationsschein zu übergeben. Falls keine Kastration zustande kommt, ist der Chip und der Streuner-Kastrationsschein verlässlich an die Gemeinde zu retournieren.
- Der Streuner-Kastrationsschein darf nicht an Dritte bzw. vereinsfremde Personen weitergegeben werden.
- Es ist auf die Gültigkeitsdauer zu achten.
- Der Streuner-Kastrationsschein darf nicht vervielfältigt werden.