Seit 1. Jänner 2025 gibt es keinen Heizkostenzuschuss mehr.
Stattdessen wurde das Kärntner Wohnbeihilfegesetz (K-WBHG) eingeführt.
Neu sind die Wohnbeihilfe für Mieter:innen und die Betriebskostenunterstützung für Eigentümer:innen.
Beide Leistungen helfen dabei, Wohn-, Betriebs- und Heizkosten leistbar zu halten – abhängig vom Einkommen und der Haushaltsgrößen.
Anträge auf Wohnbeihilfe oder Betriebskostenunterstützung können online über die Website des Landes Kärnten oder mit den entsprechenden Formularen gestellt werden.
Die Unterstützung wird für bis zu 12 Monate gewährt und kann rechtzeitig verlängert werden.
Zuständige Stelle:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 -Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 050 536-31160
Fax: 050 536-31040
E-Mail: abt11.wohnbeihilfe@ktn.gv.at
Weitere Informationen, Formulare und Kontakt:
www.ktn.gv.at/wohnen
Die Gemeinde kann Ihnen gerne behilflich sein bei der Einreichung. Bitte um telefonische Terminvereinbarung unter 04226/218.