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Müll verbrennen verboten!

BEITRAG VOM 16.07.2025

zu den Infos

Müllverbrennung im Garten oder Ofen ist verboten – Strafen bis 2.200 Euro möglich Gemeinde appelliert an Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger

Die Gemeinde erinnert daran, dass das Verbrennen von Abfällen im Garten oder in privaten Öfen gesetzlich verboten ist. Trotz weit verbreiteter Irrtümer ist das „Entsorgen“ von Müll über offene Feuerstellen oder Holzöfen nicht erlaubt – und kann teure Strafen nach sich ziehen.

Laut Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG), insbesondere § 15 Abs. 4 b, ist das Verbrennen von Abfällen, wie z. B.: Kunststoff, Verpackungen, Altholz, lackiertes oder beschichtetes Holz, Kartonagen, Papiermüll oder Hausreste, ausdrücklich nicht zulässig – auch nicht im eigenen Garten oder im Holzofen!

Warum dieses Verbot?

Bei der illegalen Verbrennung von Müll entstehen gesundheits- und umweltschädliche Schadstoffe, darunter Dioxine, Feinstaub und krebserregende Gase. Diese gelangen unkontrolliert in die Luft, in den Boden und schädigen Mensch, Tier und Natur. Auch Heizgeräte werden durch Müllverbrennung beschädigt – mit teuren Folgen.

Strafen bis 2.200 Euro möglich!

Die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat ahnden Verstöße gegen das AWG streng. In Kärnten wurden in der Vergangenheit Strafen bis zu 2.200 Euro verhängt. Besonders im Frühjahr und Herbst, wenn vermehrt Gartenfeuer gemeldet werden, kontrollieren Behörden verstärkt.

Was dürfen Sie tun?

✅ Zulässig ist:

• das Heizen mit naturbelassenem, trockenem Holz in zugelassenen Öfen, Kaminen oder Feuerkörben.

 

Was ist verboten – und wie wird richtig entsorgt?

Laut Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG), insbesondere § 15 Abs. 4 b, ist das Verbrennen von Abfällen im Garten, auf offenem Feuer oder in privaten Öfen ausnahmslos verboten.

Unzulässig ist:

• Kunststoffverpackungen, Getränkekartons, Blumentöpfe, Styropor,

• beschichtetes oder behandeltes Holz (z. B. Paletten, Möbelteile),

• Papier, Kartonagen, Zeitungen und Illustrierte,

• Gartenabfälle wie feuchtes Laub, Strauchschnitt mit Kunststoffresten,

• Reste aus dem Haushalt wie Kleidung, Schuhe oder Verpackungsmaterialien.

Auch wenn diese Stoffe gut brennen, sind sie keine geeigneten Brennstoffe – sie erzeugen gesundheitsschädliche Gase und sind kein Heizmaterial.

So wird in Kärnten richtig entsorgt: 

Kärnten verfügt über ein flächendeckendes, gut funktionierendes Trennsystem. Bitte nutzen Sie die vorgesehenen Entsorgungswege:

• Restmüll: Dinge, die in keine andere Fraktion passen (z. B. stark verschmutzte Verpackungen).

• Gelber Sack / Gelbe Tonne: Leichtverpackungen aus Plastik, Metall, Verbundstoffen (z. B. Joghurtbecher, Konservendosen).

• Papiermüll: Zeitungen, Karton, Verpackungen ohne Kunststoffanteile.

• Altglascontainer: Flaschen, Gläser – farbgetrennt (weiß & bunt).

• Biotonne / Kompostplatz: Küchenabfälle (ohne Verpackung), Rasenschnitt, Laub.

• Altstoffsammelzentrum (ASZ): Sperrmüll, Altmetall, Altholz, Elektrogeräte, Farben, Batterien etc.

Bitte beachten Sie:

Auch Gartenfeuer, z. B. im Rahmen von Brauchtumsfeuern, unterliegen gesetzlichen Regelungen. Diese sind abhängig von Wetterlage, Brandgefahr und Luftgüte. Informieren Sie sich daher vorher bei der Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft, ob ein Feuer erlaubt ist und ob eine Meldung erforderlich ist.