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INVENTARLISTE laut Artikel 6 EEDIII
BEITRAG VOM
30.09.2025
zu den Informationen
Inventarliste der Gemeindegebäude
Gemäß Artikel 6 der Energieeffizienzrichtlinie (EED III) veröffentlicht die Gemeinde eine Übersicht ihrer öffentlichen Gebäude.
In der Inventarliste sind die Liegenschaften mit den dazugehörigen Energieausweisen ersichtlich. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und dienen der Transparenz im Bereich Energieeffizienz.