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Erhöhte Waldbrandgefahr – Feuerverbot im Bezirk Klagenfurt-Land

BEITRAG VOM 08.04.2026

zu den Informationen

Waldbrandverordnung – Bezirk Klagenfurt-Land

Aufgrund der derzeit extremen Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land folgende Maßnahmen beschlossen:

🔥 Ab sofort gilt im gesamten Bezirk Klagenfurt-Land:

  • Jegliches Entzünden von Feuer im Wald und in Waldnähe ist verboten.
  • Das Zünden und Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Feuerwerk) ist verboten.
  • Brennende oder glimmende Gegenstände wie Zigaretten oder Zündhölzer dürfen nicht weggeworfen werden.
  • Glasflaschen und Glasscherben dürfen ebenfalls nicht im Wald oder in Waldnähe weggeworfen werden (Brandgefahr durch Brennglaswirkung).

⚠️ Strafen bei Verstößen:
Bis zu 7.270 € Geldstrafe oder bis zu 4 Wochen Freiheitsstrafe.

Bitte haltet euch unbedingt daran, um Waldbrände zu vermeiden.

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