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Erhöhte Waldbrandgefahr – Feuerverbot im Bezirk Klagenfurt-Land
BEITRAG VOM
08.04.2026
Waldbrandverordnung – Bezirk Klagenfurt-Land
Aufgrund der derzeit extremen Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land folgende Maßnahmen beschlossen:
🔥 Ab sofort gilt im gesamten Bezirk Klagenfurt-Land:
- Jegliches Entzünden von Feuer im Wald und in Waldnähe ist verboten.
- Das Zünden und Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Feuerwerk) ist verboten.
- Brennende oder glimmende Gegenstände wie Zigaretten oder Zündhölzer dürfen nicht weggeworfen werden.
- Glasflaschen und Glasscherben dürfen ebenfalls nicht im Wald oder in Waldnähe weggeworfen werden (Brandgefahr durch Brennglaswirkung).
⚠️ Strafen bei Verstößen:
Bis zu 7.270 € Geldstrafe oder bis zu 4 Wochen Freiheitsstrafe.
Bitte haltet euch unbedingt daran, um Waldbrände zu vermeiden.