Wichtige Informationen zur Geflügelpest 2024

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Geflügelpest November 2023 - Neufestlegung von Risikogebieten in Kärnten und Maßnahmen

 


Es wird mitgeteilt, dass es, aufgrund des Nachweises der Geflügelpest bei einem Kranich in der Gemeinde Grafenstein, zu einer Novellierung der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 6/2023, gekommen ist.
Mit 05. Dezember 2023 wird die 4. Novelle der Geflügelpest-Verordnung 2007, mit der die Risikostufe geändert und die Risikogebiete in der Anlage 1 der Verordnung für das Bundesland Kärnten neu definiert werden, in Kraft treten. Mit dieser Änderung werden Gebiete mit ehemals erhöhtem Risiko in Gebiete mit stark erhöhtem Risiko übergeführt. Dies betrifft in Kärnten 62 Gemeinden und 2 Magistrate, welche unter Punkt B angeführt sind und bereits im Winter und Frühjahr 2023 als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko für das Auftreten der Geflügelpest ausgewiesen waren. Alle weiteren Gemeinden in Kärnten werden als Risikogebiete mit erhöhtem Risiko für das Auftreten der Geflügelpest eingestuft.

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