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Der neue ORF-Beitrag: Was ist zu tun?

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Der neue ORF-Beitrag: Was ist zu tun?

 


Für alle Haushalte, die bisher schon GIS gezahlt haben, wird es ab 1.1. günstiger.
Wien – Die Umstellung von den bisherigen Rundfunkgebühren auf den günstigeren ORF-Beitrag, der ab 1. Jänner 2024 für alle Hautwohnsitz-Adressen zu zahlen ist, ist im vollen Gange. Die GIS informiert umfassend über die entsprechenden Änderungen: Für alle, die bereits bei der GIS eine Teilnehmernummer haben, besteht dabei kein Handlungsbedarf. Ihre Daten inkl. Zahlungsvereinbarung werden automatisch in das neue System übernommen. Auch bestehende Befreiungen bleiben aufrecht. Wer jedoch bislang keine Rundfunkgebühr bezahlt hat, muss sich aktiv mit seiner Hauptwohnsitz-Adresse am einfachsten unter orf.beitrag.at registrieren. Dabei ist pro Hauptwohnsitz eine volljährige Person zu melden. Geschieht dies nicht, so wird einer Person an dieser Adresse eine Vorschreibung über die Jahresgebühr geschickt. Anschließend besteht noch die Möglichkeit auf SEPA-Lastschrift (Einziehungsauftrag) und auch auf Teilzahlung umzusteigen. Bis Ende des Jahres erhalten Kundinnen und Kunden noch Schreiben von der GIS, ab Jänner 2024 von der OBS (ORF-Beitrags Service GmbH).
 

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