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Kärntner Heizkostenunterstützung 2024/2025

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Anträge von 01. Oktober 2024 bis einschließlich 31. März 2025

Anträge auf Gewährung der Heizkostenunterstützung können vom  01. Oktober 2024 bis einschließlich 31. März 2025 abgegeben werden,

bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden. Von dortiger Stelle ist das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen und sind die von den Gemeindebediensteten mittels der WEB -Applikation eingegebenen Daten in der Folge an das Land Kärnten weiterzuleiten.

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen in Kopie anzuschließen:

  • Sämtliche Einkommensnachweise/ Monat aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind.

Die Antragsvoraussetzungen müssen jeweils zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen.

Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch die Hauptwohnsitzgemeinde, die Auszahlung erfolgt durch das Land Kärnten.

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