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Informationen über die Gebührenbremse 2024


Die Bundesregierung hat im Oktober 2023 eine sogenannte „Gebührenbremse“ über 150 Millionen Euro beschlossen. Dieser einmalige Zweckzuschuss soll die Bürgerinnen und Bürger im
anhaltenden Kampf gegen die Teuerung entlasten und durch Senkung kommunaler Abgaben dazu beitragen, die Inflation zu dämpfen.
Der Gemeinde St. Margareten steht ein einmaliger Betrag von € 18.229,- zur Senkung von Benützungsgebühren im Jahr 2024 zur Verfügung.
Auf Basis des Beschlusses des Gemeinderats der Gemeinde St. Margareten vom 23.04.2024 wird der einmalige Zuschuss allen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern bei den Müllgebühren
gutgeschrieben. Der Betrag wird bei der 3. Quartalsrechnung je nach Anzahl der im jeweiligen Haushalt mit Hauptwohnsitz lebenden Personen bei der Müllgebühr in Abzug gebracht und ist auf der Lastschriftanzeige ersichtlich.

 

 

Der Bürgermeister
Helmut Ogris

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