Die AK Kärnten informiert! Bei Fragen können sich Arbeitnehmer jederzeit an die AK wenden: Telefon 050 477-1004
Dienstverhinderung bei Schnee: Alle zumutbaren Vorkehrungen treffen!
Die AK Kärnten informiert: Wenn man aufgrund von Schneeverwehungen bzw. Schneechaos nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen kann, so liegt ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund vor, der das Zuspätkommen bzw. Fern-bleiben rechtfertigt. „Eine Dienstverhinderung liegt jedoch nur vor, wenn man alles Zumutbare unternommen hat!“, informiert AK-Präsident Günther Goach.
Bei Fragen können sich Arbeitnehmer jederzeit an die AK wenden: Telefon 050 477-1004